Versteigerungs- &
Verkaufsbedingungen
Auszug aus der Geschäftsordnung
Die Versteigerung erfolgt nach den Bestimmungen der behördlich genehmigten Geschäftsordnung
sowie im Namen und auf Rechnung oder im eigenen Namen.
Gesteigert wird um ca. 10% des Ausrufpreises bzw. des angesteigerten Gebotes. Der Zuschlag erfolgt an den Meistbietenden.
Bei Meinungsverschiedenheiten über Anbote oder wenn der Auktionsleiter ein Anbot übersehen hat, wird ein schon erteilter Zuschlag aufgehoben und der betreffende Posten nochmals aufgerufen.
Die Rufpreise sind in Euro angegeben. Das vom Ersteher zu zahlende Aufgeld beträgt 18,33% des höchsten Gebots.
Auf den Betrag des höchsten Gebots sowie des Aufgeldes wird die Mehrwertsteuer von 20% zusätzlich aufgeschlagen
(ausgenommen PKW). Bei den im Namen und auf Rechnung feilgebotenen Positionen werden zum Letztanbot
22% Erstehergebühr aufgeschlagen.
Alle Kraftfahrzeuge, Maschinen und Geräte sind mehr oder weniger ge-braucht, angerostet, beschädigt,
unvollständig und reparaturbedürftig. Reklamationen über den Preis und Zustand der Objekte sind nach dem Zuschlag ausgeschlossen.
Haftung und Gewährleistung
Der Verkauf der Gegenstände erfolgt so wie sie stehen und liegen. Angegebene Daten, Maße oder
Mengenangaben stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Der Ersteher verzichtet auch auf
das Recht, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten.
Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen.
Das Betreten des Ausstellungs- und Aktionsgeländes zum Zwecke der Besichtigung, der Teilnahme am Versteigerungstermin oder dem Abtransport der ersteigerten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Versteigerers oder der Objekte wird ausgeschlossen.
Weitere Bedingungen
Jeder Einbringer ist grundsätzlich berechtigt, Gegenstände bis zur Auktion
zurückzuziehen. Für die tatsächliche Ausbietung wird daher keine Gewähr
übernommen.
Die erstandenen Gegenstände sind sofort in bar zu bezahlen, Schecks benötigen eine Deckungsbestätigung.
Bei einer Stundung der Gesamtsumme muss mindestens 50% Anzahlung erfolgen, die Restsumme innerhalb
10 Tagen überwiesen werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden 12% p.a. an Verzugszinsen in Rechnung gestellt.
Schriftliche Kaufgebote werden nur mit einer 50%igen Anzahlung berücksichtigt.
Vor Bezahlung der Gesamtsumme werden die Gegenstände nicht ausgefolgt.
Sämtliche Objekte lagern des Dritten auf die Auktion folgenden Tages auf Gefahr des Erstehers.
Es wird gebeten, die erstandenen Gegenstände ausnahmslos innerhalb von 14 Tagen abzuholen.
Nach dieser Frist werden Standgebühren in Rechnung gestellt:
Objekte bis 5 m2 € 5.-/Tag
Objekte über 5 m2 € 10.-/Tag
Diese Standgebühren sind bei
Abholung bar zu bezahlen.
Sollten wider Erwarten die ersteigerten Objekte länger als 6 Wochen nach dem Auktionstag nicht abgeholt sein,
werden diese ohne Benachrichtigung des Erstehers einer neuerlichen Versteigerung zugeführt.
Der säumige Ersteher wird wie ein Einbringer behandelt und alle offenen Forderungen in Abzug gebracht.
Für einen etwaigen Ausfall haftet der säumige Ersteher.
Gesetzliche Bestimmungen und Geltung der Versteigerungsbedingungen
Die an der Versteigerung teilnehmenden Personen akzeptieren durch ihre Teilnahme
die Versteigerungsbestimmungen.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Versteigerungen in der zum
Zeitpunkt der Versteigerung geltenden Fassung, samt den einen integrierenden Bestandteil des
Gebührentarifes.